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Dossier: DNA in der Kriminalistik

Publiziert 11. August 2009, 12:54 Uhr, Aktualisiert 23. März 2012, 8:04 Uhr

Bereits ein winziges Haar am Tatort kann ausreichen, um einen Mörder zu entlarven. Möglich macht dies CODIS, die DNA-Datenbank, die über 80‘000 genetische Personen-Profile verwaltet. Obschon Ermittler auf diese Weise vielen Kriminellen schnell auf die Schliche kommen können, ist das Speichern von genetischen Informationen bei Datenschützern stark umstritten. weiterlesen

Ein Haar genügt
Das perfekte Verbrechen gehört der Vergangenheit an: Mikroskopisch kleine Hautfetzchen, ein Haar, ein kleiner Tropfen Sperma oder Blut reichen heute aus, um die DNA (Deoxyribonucleic Acid) der Tatperson zu identifizieren. Für die Fahndung greifen die Ermittler auf DNA-Datenbanken zurück oder bitten die Tatverdächtigen zur Speichelprobe – zumindest in all jenen Ländern, in denen das Sammeln genetischer Fingerabdrücke erlaubt ist.

Tausende von Profilen in der DNA-Datenbank
Die DNA-Analyse gibt es seit den 80er Jahren. Möglich war damals jedoch nur ein Direktvergleich. Es existierten weder vorhandene Daten, noch war deren Archivierung gesetzlich erlaubt. Am 1. Januar 2005 trat in der Schweiz das DNA-Profil-Gesetz in Kraft. Die Datenbank CODIS (Combined DNA Index System) konnte nach einem Testlauf definitiv ihren Betrieb aufnehmen. Derzeit verwaltet sie über 80'000 Personenprofile und fast 14'000 Tatortspuren. Nach Angaben des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (Statistik 2006) trug CODIS zur Klärung von über 3000 Fällen bei.

Kritische Datenschützer
Die CODIS-Datenbank stösst nicht nur auf Lob. Denn bereits bei Bagatelldelikten werden DNA-Analysen durchgeführt – aus einem Ladendieb könnte später schliesslich ein Mörder werden. Umstritten sind auch die Fristen bis zur Datenlöschung. Die Datenschützer fordern deshalb engere gesetzliche Grenzen.

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