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Schweiz

Dossier: Einwanderung und Integration

Publiziert 10. Juni 2010, 15:46 Uhr, Aktualisiert 27. Mai 2012, 17:09 Uhr

Die Schweiz ist ein Vielvölkerstaat. Nebst den vier Sprachregionen des Landes machen rund 1,7 Millionen Ausländerinnen und Ausländer die Vielfalt der Eidgenossenschaft aus. Viele von ihnen kamen als Gastarbeiter hierher. Sie ermöglichten Jahrhundertbauwerke wie den Gotthard-Tunnel. Dennoch: Das Zusammenleben zwischen den unterschiedlichen Kulturen bleibt eine Herausforderung für das Land. weiterlesen

1,7 Millionen Ausländer
Rund 1,7 Millionen Ausländerinnen und Ausländer leben in der Schweiz. Für sie gilt seit 2008 das neue Ausländergesetz, dem das Schweizer Volk 2006 zugestimmt hat. Das Gesetz regelt neben Ein- und Ausreise auch Aufenthalt und Familiennachzug und legt die Integrationsbemühungen des Bundes fest.

Dauerhafte Niederlassung erst seit den 1960ern
Die Schweiz ist seit Ende des 19. Jahrhunderts ein Einwanderungsland. Vor allem in der Nachkriegszeit bis in die 1970er Jahre nahm die Zuwanderung stark zu. Lange verfolgten die Behörden ein temporäres Modell: Als «Saisonniers» durften ausländische Arbeiter nur neun Monate pro Jahr in der Schweiz bleiben. Erst Mitte der 1960er Jahre begann zögerlich eine Politik, die eine dauerhafte Niederlassung möglich machte.

Sprachkenntnisse verschaffen Vorteile
Das Ausländergesetz erlaubt den Kantonen, Aufenthaltsbewilligungen an Sprachkenntnisse zu knüpfen. Eine Niederlassung kann schneller bewilligt werden, wenn jemand eine Landessprache spricht. Wer sich Einbürgern lassen will, muss seit zwölf Jahren in der Schweiz leben (die Jahre zwischen dem 10. und 20. Lebensjahr zählen doppelt). Gemessen am hohen Anteil an Ausländern ist die Zahl der Einbürgerungen aber tief: 2008 wurden 44'000 Personen eingebürgert – 2,8 Prozent der ausländischen Wohnbevölkerung. Im europäischen Vergleich liegt die Schweiz damit im Mittelfeld.

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