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Schweiz

Dossier: Demokratie Schweiz

Publiziert 09. November 2009, 11:42 Uhr, Aktualisiert 28. November 2012, 19:14 Uhr

Die Schweiz wird in der ganzen Welt für seine urdemokratische Staatsordnung bewundert. Doch hat das helvetische Modell auch Lücken und wirft Fragen auf: Wie effizient sind die politischen Entscheidungsfindungen? Weshalb ist das Interesse bei Abstimmungen so gering? Ist die direkte Demokratie ein Auslaufmodell? weiterlesen

Volk kann direkt eingreifen
Ist das Schweizer Volk fähig, Stellung zu komplexen politischen Sachentscheidungen zu nehmen? Wissen sie, was gut ist für den Staat? Fragen, die immer wieder diskutiert werden, denn der Grundpfeiler der Schweizerischen Politik ist die «direkte» Demokratie: Die Bürgerinnen und Bürger können mittels Initiative und Referendum direkt in die Gesetzgebung eingreifen.

Frauenstimmrecht erst seit 1971
Die Schweiz ist eine alte Demokratie. Das Schweizer Volk – jedenfalls das männliche – galt seit der Verabschiedung der Bundesverfassung 1848 als oberste politische Instanz des Landes (Souverän). Die Frauen wurden erst 1971 zu politisch gleichberechtigten BürgerInnen, als das Frauenstimmrecht angenommen wurde.

Gewaltentrennung
Das Stimm- und Wahlrecht haben heute alle mündigen Schweizer und Schweizerinnen ab 18 Jahren. Sie wählen die Legislative – das Parlament, das aus National- und Ständerat besteht. Das Parlament wählt die Exekutive, den siebenköpfigen Bundesrat, für jeweils vier Jahre. Dabei wird darauf geachtet, dass die sieben Sitze auf die stärksten Parteien aufgeteilt werden (Konkordanzregierung) und alle Sprachregionen zum Zuge kommen. Die Judikative, die oberste Rechtsprechung, obliegt dem Bundesgericht in Lausanne und dem Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern. Die Bundesrichter werden ebenfalls vom Parlament nach sprachlichen und regionalen Kriterien und im Verhältnis zu den Parteistärken im Parlament für sechs Jahre gewählt.

Verfassungsgerichtsbarkeit: Ein historischer Entscheid

Wer hat das Sagen in der Schweiz? Das Bundesparlament, das Gesetze macht. Oder das Bundesgericht, das Recht spricht und Urteile fällt? Diese Frage ist eines der ältesten Zankäpfel im Schweizer Staatswesen. Schon die Bundesverfassung von 1848 hielt fest: Das Volk ist die oberste Gesetzesgeberin, vertreten durch das Parlament. Entscheide von Stände- und Nationalrat waren seither juristisch unanfechtbar – auch wenn sie gegen die Verfassung verstiessen. Das hat sich mit dem Grundsatzentscheid vom Nationalrat am 6. Dezember 2011 geändert. Demnach soll das Bundesgericht künftig Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen dürfen.

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