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Gesundheit

Dossier: Abtreibung

Publiziert 13. Oktober 2009, 11:56 Uhr, Aktualisiert 20. Januar 2012, 12:21 Uhr

Bis wann darf ein ungeborenes Kind abgetrieben werden? Gilt das Recht auf Selbstbestimmung auch für einen Schwangerschafts-Abbruch? Kommt eine Abtreibung dem Mord an Lebewesen gleich? Obschon diese Fragen durch die Fristenregelung klare gesetzliche Grundlagen haben, sorgen sie nach wie vor für viel Zündstoff. weiterlesen

Bis zur zwölften Woche legal
Wann ist ein Embryo ein Mensch? Und soll sein Recht auf Leben höher gestellt werden als das Recht der Frau, über den eigenen Körper zu bestimmen? – Fragen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch, die weltweit kontrovers diskutiert werden. Auch in der Schweiz: Hier ist eine Abtreibung bis zwölf Wochen nach der letzten Periode straflos. Vorausgesetzt, die Frau lässt sich eingehend von einem Arzt beraten und macht geltend, sich in einer Notlage zu befinden. Nach der zwölften Woche sind Abtreibungen nur noch in Fällen erlaubt, in denen eine medizinische Gefährdung oder eine schwere seelische Notlage vorliegt.

Tiefe Abtreibungsquote
Diese Fristenregelung gilt seit Juni 2002, als die Änderung des Strafgesetzbuches mit 72,2 Prozent Stimmen angenommen wurde. Danach kann es zu keiner Zunahme der Schwangerschaftsabbrüche – im Gegenteil: Von 12'312 im Jahr 2000 sank die Zahl bis 2008 auf 10'848. Im Europäischen Vergleich hat die Schweiz damit die niedrigste Abbruchquote. Als Grund gelten weit verbreitete Verhütungsmittel, Sexualerziehung an den Schulen und immer mehr Familienplanungsstellen.

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