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Gesellschaft

Dossier: Vielsprachige Schweiz

Publiziert 23. November 2010, 12:31 Uhr, Aktualisiert 10. August 2012, 15:02 Uhr

Der Bundesrat hat am 1. Juli 2010 die neue Sprachenverordnung in Kraft gesetzt. Sie soll den Sprachminderheiten den Rücken stärken. So stellt sie beispielsweise sicher, dass jeder Bundesangestellte in seiner Muttersprache arbeiten kann – sei es Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch. weiterlesen

Neue Verordnung soll Mehrsprachigkeit fördern
Der Bundesrat hat am 1. Juli 2010 die neue Sprachenverordnung in Kraft gesetzt. Diese soll den Sprachminderheiten den Rücken stärken. So stellt sie beispielsweise sicher, dass jeder Bundesangestellte in seiner Muttersprache arbeiten kann – sei es Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch. Zudem kann der Bund neu neben mehrsprachigen Kantonen auch private Organisationen finanziell unterstützen, die den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften fördern.

Ein frischer Wind in der Sprachenpolitik
Die neue Verordnung symbolisiert einen Paradigmenwechsel in der eidgenössischen Sprachenpolitik. Denn bisher wurde die Sprachenpolitik eher vernachlässigt, wie Kritiker monieren. Geradezu exemplarisch zeigte sich dies bereits bei der Gründung des eidgenössischen Bundesstaates 1848. Erst auf Drängen der Waadtländer wurde ein Sprachenartikel in die Bundesverfassung eingefügt.

Die überwiegende Mehrheit spricht Deutsch
Seither gelten hierzulande Deutsch, Französisch und Italienisch als Landessprachen. 1938 kam das Rätoromanische dazu. Zahlen des Bundesamtes für Statistik zeigen: 63,7 Prozent der hiesigen Bevölkerung sprechen Deutsch, 20,4 Prozent Französisch, 6,5 Prozent Italienisch, 0,5 Prozent Rätoromanisch. 9 Prozent sprechen eine andere Sprache. In 19 von 26 Kantonen spricht man vorwiegend schweizerdeutsche Dialekte.

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