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Gesellschaft

Dossier: Tierquälerei

Publiziert 02. Februar 2010, 8:59 Uhr, Aktualisiert 07. Mai 2012, 10:38 Uhr

Der Tierschutz hat in der Schweiz eine lange Tradition. Und trotzdem: Noch immer müssen Tiere auch hierzulande leiden. Strapaziöse Transporte, umstrittene Haltung und mangelnde Hygiene-Verhältnisse. Alleine 2009 kam es zu 700 Strafverfahren gegen Tierquäler. weiterlesen

Ethische Tierhaltung
Das neue Tierschutzgesetz von 2005 hat den Zweck «die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen». Damit verbietet das Gesetz grundsätzlich, einem Tier Schmerzen, Leid oder Schaden zuzufügen, es zu verängstigen oder zu erniedrigen. Zudem verpflichtet es jeden Tierhalter, für das Wohlergehen des Tiers zu sorgen.

Komplexe Vorschriften
Konkrete Vorschriften für die Haltung von Haus- und Nutztieren finden sich in der Tierschutzverordnung. Sie soll unter anderem die industrielle Nutztierhaltung verbindlich regeln und dabei auch die biotechnologischen Entwicklung zu berücksichtigen. Kritiker werfen der Verordnung jedoch Überreglementierung vor: In 226 Artikeln legt sie nicht nur Stall- und Gehegeflächen fest, sondern beispielsweise auch die Länge von Sitzstangen für Hühner. Für viele Haustiere ist zudem Gruppenhaltung Pflicht: Wer ein einzelnes Meerschweinchen zu Hause hat, macht sich streng genommen strafbar.

Tierschutz seit über 150 Jahren
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts setzen sich in der Schweiz Menschen für die Rechte der Tiere ein: Damals entstanden in Bern und Zürich die ersten Tierschutzvereine. Auf rechtlicher Ebene konnten die Tierschützer 1893 mit einem Schächtverbot einen ersten Erfolg verbuchen. Bis der Schutz vor Tieren in der Bundesverfassung verankert wurde, dauerte es allerdings bis 1973. Ein nationales Tierschutzgesetz existiert in der Schweiz seit 1978.

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